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   VGH Hessen, 07.10.2004 - 8 UE 817/04   

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https://dejure.org/2004,8344
VGH Hessen, 07.10.2004 - 8 UE 817/04 (https://dejure.org/2004,8344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.10.2004 - 8 UE 817/04 (https://dejure.org/2004,8344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 8 UE 817/04 (https://dejure.org/2004,8344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zinszahlungspflicht einer Stiftung aufgrund von nicht zeitnaher Verwendung von Fördermitteln des kommunalen Finanzausgleichs, begründet aus Verwaltungsvorschriften betreffend Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für eine von einer privaten Stiftung betriebenen Einrichtung der Altenhilfe; Verpflichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts zur Zinszahlung wegen nicht zeitnaher Verwendung ausgezahlter ...

  • Judicialis

    FAG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; ; FAG § 33 Abs. 1 S. 2; ; FAG § 48 Abs. 1; ; HVwVfG § 13 Abs. 1; ; HVwVfG § 13 Abs. 2; ; HVwVfG § 49a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.10.2004 - 8 UE 817/04
    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 - BVerwGE 116, 332 ff. = juris, Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278 f.).
  • BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.10.2004 - 8 UE 817/04
    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 - BVerwGE 116, 332 ff. = juris, Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278 f.).
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